Wir als Ev. Kirchenkreis Kleve und die angeschlossenen ev. Kirchengemeinden lehnen sexualisierte Gewalt in jeglicher Form ab. Sexualisierte Gewalt hat in der Kirche keinen Platz. Wir versuchen durch Präventionsarbeit, die Sensibilisierung von Mitarbeitenden, jegliche Gewalt an Kindern, Jugendlichen, an beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in unseren Räumlichkeiten zu verhindern. Ebenso bieten wir Betroffenen sexualisierter Gewalt Hilfe und Unterstützung an.
Schutzkonzept des Ev. Kirchenkreises Kleve (Stand Juni 2023)
Seit 2010 wurde Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen in Schulen, Internaten und Heimen vermehrt offengelegt. Das Thema sexualisierte Gewalt und der Umgang damit entwickelte sich zum Dauerthema in den Medien. Die Ev. Kirche im Rheinland hat schon früh in Hilfe, Beratung und Präventionsarbeit investiert. Eine Meldestelle wurde eingerichtet, eine Anlaufstelle bietet Hilfe und Unterstützung, ergänzende Handreichungen veröffentlicht. Neben einem neu gefassten Kirchengesetz zur Prävention sexualisierter Gewalt (2020) und der Einrichtung von Ansprechpersonen in den Kirchenkreisen und Gemeinden entschied die Landessynode, dass ergänzend zu gemeindespezifischen Schutzkonzepten und Ansprechpersonen, Prävention auf allen kirchlichen Ebenen stattfinden müsse. Diese soll nicht auf ein paar wenige Mitarbeitende in den Leitungsebenen beschränkt sein. Möglichst viele der beruflich und ehrenamtlich aktiven Menschen einer Gemeinde sollen durch Präventionsschulungen sensibilisiert werden.
Im Kirchenkreis werden diese Präventionsschulungen seit November 2022 angeboten, die Landeskirche macht weitere Angebote. Sensibilisierung heißt hinschauen, helfen und handeln. Im Idealfall, bevor etwas passiert. Die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden soll helfen, den gemeindlichen Alltag so zu organisieren, dass es potentielle Täterinnen und Täter so schwer wie möglich haben. Wenn viele Leute in einer Gemeinde hinschauen, Gefahren erkannt und abgestellt werden, ist schon viel gewonnen. Die Schulung informiert über einige rechtliche Grundlagen, definiert sexualisierte Gewalt und macht auf die Sicht von Tätern und Betroffenen aufmerksam. Ebenso widmet sie sich der Leitungsverantwortung, die jedes Presbyterium insbesondere in einem Krisenfall wie dem eines Missbrauchs in der Gemeinde hat.
Einige Schulungen wurden bereits durchgeführt, weitere sind in Planung. Insbesondere sollten Mitglieder der Leitungsgremien und beruflich Mitarbeitende teilnehmen sowie alle, die im Jugendbereich arbeiten oder eine Gemeindegruppe leiten.
Termine der kommenden Schulungen
Die Samstag-Schulungen enthalten Basis- und Leitungsteil. Anmeldungen sind möglich bei Stefan Schmelting, stefan.schmelting@ekir.de
Anmeldeschluss jeweils 10 Tage vor Beginn einer Schulung!!
Angemeldete bekommen eine Woche vorher weitere Informationen zugeschickt.
Sa. 2. November 9-15 Uhr (Goch, Kirchenkreis, Niersstraße 1) (ausgebucht, Warteliste)
Sa. 16. November 9-15 Uhr (Jona-Kirche Wachtendonk) (ausgebucht, Warteliste)
oder während der Woche in Goch, Kirchenkreis, 18-21 Uhr:
Mi. 13. Nov. Basisteil
Do. 14. Nov. Leitungsteil
Mo. 18 Nov. Basisteil
Do. 21. Nov. Leitungsteil
Der Basisteil sollte immer vor dem Leitungsteil absolviert werden.
Kontakte für Betroffene
Im Kirchenkreis möchten wir allen Menschen, die sexualsierte Gewalt erfahren haben, hier oder anderswo, kürzlich oder lange zurückliegend, zuhören und helfen. Neben den kirchlichen Ansprechpersonen gibt es ebenso bei Jugendämtern, der Polizei und anderen Beratungseinrichtungen für dieses Thema geschulte und verantwortliche Menschen.
Ev. Kirche im Rheinland
Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an.
Ansprechstelle im Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 45 62 391
Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.
Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 3610-312 erreichbar.
Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold und Vlad Chiorean für Prävention zuständig.
Weitere Information der Ev. Kirche im Rheinland zum Thema finden Sie hier: https://www2.ekir.de/thema/missbrauch-sexualisierte-gewalt/
Wenn es um individuelle Anerkennungsleistungen geht, erhalten Betroffene Beratung bei der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL).
Ev. Kirchenkreis Kleve
Ansprechperson für Fragen sexualisierter Gewalt
Pfarrerin Yvonne Brück
Schulstraße 2
47661 Issum
yvonne.brueck@ekir.de
Tel.: 02835 / 44 67 65
Ev. Kirchengemeinden
Darüberhinaus gibt es für dieses Thema in den Kirchengemeinden vor Ort Ansprechpersonen, diese sind auf Plakaten, im Netz oder im Gemeindebrief zu finden. Betroffene wählen sich ihre Ansprechperson, der sie sich öffnen wollen, und den Zeitpunkt selbst aus. Es gibt dafür keine Vorschriften und kein "Richtig" oder "Falsch". Personen, die als Ansprechperson dienen, sind jedoch für sexualsierte Gewalt besonders sensibilisert oder geschult.
Unabhängige Ansprechstelle help!
Help! ist eine Anlaufstelle für die Unabhängige Information Betroffener sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie. An sie können sich Betroffene, Angehörige, kirchlich Mitarbeitende und Interessierte wenden. (Tel. 0800 5040 112, E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help, www.anlaufstelle.help
Zu BeNe gelangen Sie über folgenden Link: www.betroffenen-netzwerk.de