Aktuelles

Neue Friedhofsatzungen in Neulouisendorf

Die Evangelische Kirchengemeinde Neulouisendorf hat im Juli eine neue Friedhofsatzung und eine neue Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Nachdem diese Satzungen alle notwendigen Gremien durchlaufen haben und genehmigt worden sind, können sie hier veröffentlicht werden.

Friedhofsatzung Neulouisendorf

Friedhofgebührensatzung Neulouisendorf

Präambel der Friedhofsatzung

Der kirchliche Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Sie gedenkt der Verstorbenen und vertraut sie der Gnade Gottes an. Sie ruft die Lebenden zum Heil in Christus. Sie verkündigt dabei den Tod als Gericht Gottes über alles irdische Wesen und bezeugt die Auferstehung Jesu Christi als Sieg über Sünde und Tod.

Auch zu der Zeit, in der das Evangelium auf dem Friedhof nicht verkündigt wird, ist der Friedhof mit seinen Grabstätten und seinem Schmuck der Ort, an dem die Verkündigung sichtbar bezeugt und der Verstorbenen und des eigenen Todes gedacht wird.
Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott versteht und zugleich die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit eines jeden Menschen vor Gott betont.

In diesem Sinne achtet die Gemeinde bei der Genehmigung und Gestaltung der Grabmale und sonstiger baulicher Anlagen auf dem Friedhof auch darauf, dass das verwendete Material in seinem Herstellungsprozess ohne ausbeuterische Kinderarbeit gewonnen wurde.

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