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Landessynode beschließt Haushalt und regelt Kirchensteuerverteilung neu
EKiR/Bonn. Die Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland des obersten Leitungsgremiums der 2,5 Millionen Mitglieder zählenden Kirche hat sich im Amos-Comenius-Gymnasium in Bonn-Bad Godesberg vordringlich mit Finanzfragen beschäftigt. Die Synodalen beschlossen den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2020 und Rahmenbedingungen, die für die Haushaltsplanungen der 687 Kirchengemeinden und 37 Kirchenkreisen zwischen Niederrhein und Saarland relevant sind.
Über die Beschlüsse der 72. Tagung der Landessynode informiert die Internetseite www.ekir.de/landessynode.
Für die Aufgaben der Landeskirche sind 629 Millionen Euro veranschlagt
EKiR/Bonn (7. September 2019). Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat auf ihrer Tagung in Bonn-Bad Godesberg den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2020 in einer Höhe von 130 Millionen Euro beschlossen (2019: 127,3 Millionen). Er weist einen Überschuss von mehr als 930.000 Euro aus. Der landeskirchliche Haushalt wird zum überwiegenden Teil über eine Umlage von 10,1 Prozent des Nettokirchensteueraufkommens der 687 Kirchengemeinden finanziert.
Ausgaben für gesamtkirchliche Aufgaben liegen bei 496 Millionen Euro
Die Gesamtaufwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Landeskirche sind für 2020 mit 629 Millionen Euro veranschlagt (2019: 608 Millionen Euro). Für gesamtkirchliche Ausgaben einschließlich Pfarrerbesoldung und internem Finanzausgleich sind Ausgaben in Höhe von knapp 496 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt (2019: 488,5 Millionen Euro). Die Pfarrbesoldungspauschale wird mit 116.573 Euro festgesetzt.
Gut zwei Drittel sind Personalkosten
Größter Teil des Haushalts sind Personalkosten mit Schwerpunkt Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie machen mit 67,60 Prozent gut zwei Drittel des Gesamtaufwands aus (2019: 67,34 Prozent). Für Henning Boecker ist die Investition in das Personal ein wichtiger Faktor guter kirchlicher Arbeit. „Die Pfarrerinnen und Pfarrer in den Kirchengemeinden und anderen Diensten bilden nach wie vor das Rückgrat kirchlicher Arbeit und Verkündigung“, sagt der stellvertretende Leiter der Finanzabteilung. Er hat den Haushalt in die Landessynode eingebracht.
Neue Schwerpunkte 2020: Erprobungsräume und Jugendcamp
Der Haushalt 2020 setzt laut Henning Boecker zudem neue Schwerpunkte. So fließen 600.000 Euro in das Projekt Erprobungsräume. Die rheinische Kirche wird für die Erprobungsräume in den kommenden zehn Jahren insgesamt zwölf Millionen Euro an Finanz- und Personalmitteln aufwenden. Und 730.000 Euro werden für ein Jugendcamp im nächsten Jahr in Mülheim/Ruhr und zusätzliche Mittel für die Jugendarbeit bereitgestellt.
Kirchensteuerverteilbetrag erstmals ohne Risikopuffer
Die Evangelische Kirche im Rheinland geht für das Jahr 2020 von einem Kirchensteuerverteilbetrag von 750 Millionen Euro aus (2019: 744 Millionen Euro). Anders als in den Vorjahren hat sie dabei erstmals keinen Risikopuffer eingebaut. Der Puffer war eingebaut worden, um Kirchengemeinden vor einer Haushaltslücke infolge eines niedrigeren als des prognostizierten Kirchensteueraufkommens zu schützen. Dieser Fall war aber in früheren Jahren nie eingetreten, im Gegenteil: Den Kirchengemeinden standen am Ende eines Haushaltsjahres – also nachträglich – immer höhere Beträge zur Verfügung, die sie bei der Haushaltsplanung jedoch nicht berücksichtigen konnten. Der Verteilbetrag ergibt sich aus dem Kirchensteueraufkommen nach Abzug der Entgelte für die Finanzämter sowie der Überweisungen aus dem Clearingverfahren an andere Landeskirchen.
Kirchensteuerverteilbetrag steigt bis zum Jahr 2023 auf 97 Prozent
Die Landessynode beschloss mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für eine moderate Anpassung der Kirchensteuerverteilung in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Ab dem Haushaltsjahr 2020 wird der allen Kirchengemeinden zustehende durchschnittliche Kirchensteuerbetrag pro Kirchenmitglied zwischen bis 2023 stufenweise um jährlich 0,5 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt das den Kirchengemeinden garantierte Pro-Kopf-Aufkommen von derzeit 95 auf 97 Prozent. Auf dieser Basis wird ab dem Jahr 2020 der übersynodale Finanzausgleich zwischen den Kirchenkreisen berechnet.
Finanzausgleich sichert Arbeit in den Kirchengemeinden
Der Finanzausgleich gewährleistet, dass Kirchengemeinden und Kirchenkreise ihre Aufgaben unabhängig von ihrem Kirchensteueraufkommen erfüllen können. Dazu wird das sich nach Abzug der Verwaltungskosten der Finanzämter sowie der Umlagen für die landeskirchlichen und die gesamtkirchlichen Aufgaben ergebende Kirchensteueraufkommen durch die Anzahl der Gemeindemitglieder der Evangelischen Kirche im Rheinland geteilt. Dem so errechneten landeskirchenweiten Pro-Kopf-Aufkommen wird das auf die gleiche Weise ermittelte Pro-Kopf-Aufkommen eines jeden Kirchenkreises gegenübergestellt. Kirchenkreise, deren Pro-Kopf-Aufkommen unter einem festgelegten Anteil des Pro-Kopf-Aufkommens in der Landeskirche liegt, erhalten Zuweisungen bis zu diesem Betrag. Kirchenkreise, deren eigenes Pro-Kopf-Aufkommen über dem landeskirchlichen Durchschnitt liegt, bringen den zur Aufstockung in anderen Kirchenkreisen notwendigen Betrag auf.
Vorschläge für Reform der Kirchensteuerverteilung werden 2023 vorgelegt
Die Landessynode hatte sich im Januar auf die moderate Anhebung des Garantiebetrags auf 97 Prozent bis 2023 verständigt. Zugleich hatte sie den Auftrag erteilt, bis zur Landessynode 2023 Vorschläge für eine Reform der Kirchensteuerverteilung vorzulegen.
Wilken-Einführung am 2. Januar 2020
Es bleibe jedoch auch festzuhalten, dass die Software bei allen Erstanwenderinnen und -anwendern noch nicht in vollem Umfang genutzt werden könne, da sich einzelne Module noch in der Testphase befinden, so Vizepräsident Weusmann: „Hier sind wir jedoch zuversichtlich, dass diese Tests rechtzeitig abgeschlossen sind, so dass sich dieses Thema beim landeskirchenweiten Roll-out erledigt hat. Im Ergebnis haben wir deshalb hinsichtlich der Funktionalität der Software keinen Anlass, die für den 2. Januar 2020 vorgesehene flächendeckende Einführung in den Kirchenkreisen zu verschieben.“
Software war unfertig und nicht ausreichend getestet
Die Einführung der neuen Software erfolgte im Januar 2019 zunächst ausschließlich im Kirchenkreis Kleve. Dort kam es nach Angaben von Johann Weusmann trotz vorangegangener Teststellungen insbesondere bei der Performance sowie durch unzureichende Einrichtung des Systems in Verbindung mit der Unsicherheit der Anwendenden zu erheblichen Problemen. „Die Software musste ständig nachgebessert werden. Der Befund: Wilken hatte eine noch unfertige und nicht ausreichend getestete Software geliefert. Ohne davon Kenntnis zu haben, wurde der Kirchenkreis Kleve als Testkandidat in der finalen Phase der Softwareentwicklung genutzt. Der Vorgang führte zu erheblichen Irritationen und auch zu Frustrationen.“
Budget wird um 3,4 Millionen Euro überschritten
Für die Einführung der Buchungssoftware hatte die Landessynode 2018 einen Betrag in Höhe von 7,86 Millionen Euro bewilligt. Nach derzeitigem Stand wird dieses Budget um etwa 3,4 Millionen Euro überschritten werden, sagte Weusmann. Zu den Gründen zählten u. a. Fehler bei der Kalkulation. So wurde zu Beginn die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt. Weitere Gründe seien notwendige Softwareerweiterungen und höhere Aufwendungen für Schulungen. Mit Blick auf die Mehrkosten führte der Leitende Jurist der rheinischen Kirche aus: „Unserer ursprünglichen Kalkulation haben wir lediglich die Angebotssumme zugrunde gelegt. Aufwendungen für Zusatzaufwände, Change Requests, Projektnebenkosten und Unvorhergesehenes fanden dagegen keine Berücksichtigung. Weil wir uns dies zuschreiben müssen, hat die Kirchenleitung entschieden, dass der Mehrbetrag vollständig aus dem landeskirchlichen Haushalt zu tragen ist und nicht gesamtkirchlich finanziert wird.“ Ob in Zusammenhang mit den Zusatzkosten gegebenenfalls Haftungstatbestände erfüllt seien, müsse noch geklärt werden.
Die nächste Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland findet vom 12. bis 16. Januar 2020 in Bad Neuenahr statt.