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Kirchen öffnen frühestens am 17. Mai

Evangelische Kirchen öffnen frühestens am 17. Mai

Presbyterien der Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Kleve arbeiten an Schutzkonzepten, um für Gottesdienste die Kirchentüren wieder öffnen zu können. Darin legen sie fest, wie viele Besucherinnen und Besucher zulässig sind, wie Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, wie die Gemeindeglieder begrüßt und an markierte Plätze geführt werden können und wie die Kirche wieder verlassen wird. „Das ist Bedingung für die Öffnung“, sagte Superintendent Hans-Joachim Wefers am Montagmorgen im Pfarrkonvent. Denn den Presbyterien obliegt in ihren Kirchen die Verkehrssicherungspflicht. Sie fordert von den Presbyterien zum Schutz der Gemeinde alles ihnen Mögliche auch zu tun. Ebenso werden Listen ausliegen, in denen sich Besucherinnen und Besucher eintragen. Mit ihnen sollen im Fall des Falles Infektionsketten nachvollzogen werden. Auf den 17. Mai einigten sich die Pfarrerinnen und Pfarrer als Starttermin für die Präsenzgottesdienste, ohne dass dieser Pflicht sei. Wenn ein Presbyterium sich für den  24. oder 31. Mai ausspräche, sei das auch möglich. Sollten demnächst mehr Gemeindeglieder kommen, als das Konzept zulässt, können zusätzliche Gottesdienste angeboten werden. Zugangsregelungen, wie telefonische Anmeldung oder ähnliches wurden bislang nicht angedacht.

Sie werden komisch sein, die ersten Gottesdienste. Denn zentrale Elemente wie die Beteiligung der Gemeinde durch Abendmahl und Gesang müssen im Konzept der Gemeinde hygienisch verantwortet werden. Die Empfehlung der Landeskirche und von Superintendent Wefers lautet, das Abendmahl und den Gemeindegesang zurzeit noch auszusetzen. Ein Gottesdienst sei auch ohne Abendmahl vollwertig und die gemeinschaftliche Freude daran durch Masken und Abstand sehr geschmälert. Sich den Gottesdienst ohne Gesang vorzustellen, fällt vielen Pfarrerinnen und Pfarrern schwer. Die Landeskirche schlägt vor, Solisten einzusetzen, maximal ein Quartett mit ausreichend Abstand. Der Liedtext könne alternativ der Gemeinde vorgelesen oder von ihr mitgesummt werden.

Regelungen betreffen auch weiterhin das Gemeindeleben. Gruppen, Chöre und Kreise sollten sich nach wie vor nicht treffen. Dringliche Ausnahmen müssten mit dem Presbyterium und dem zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt werden. Bei den bisherigen Regelungen für Beerdigungen bleibt es ebenfalls. Trauerfeiern mit maximal 20 Teilnehmenden, für Trauergottesdienste in der Kirche gilt dann das Konzept der Regelgottesdienste. Feiern, wie Konfirmation, Hochzeit und Taufe sollten weiterhin möglichst verschoben werden.

Himmelfahrtsgottesdienst online

Der für den Himmelfahrtstag geplante kreiskirchliche Gottesdienst findet statt, allerdings online. Das aus einer Pfarrerin, einem Pfarrer und Jugendmitarbeitenden bestehende Vorbereitungsteam nimmt ihn an verschiedenen Orten im Kirchenkreis auf und stellt ihn am Himmelfahrtstag online zur Verfügung. „Kirche nimmt Fahrt auf“, so sein Thema. Erstmalig eingesetzt wird dafür das Jugendmobil des Kirchenkreises. Links zu diesem und anderen Gottesdiensten finden Sie auf www.kirchenkreis-kleve.de

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