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Für den Frieden - Hausfriedensbruch?!

Ria Makein wurde wegen Hausfriedensbruch am Standort Büchel verurteilt

Fotos: Stefanie Intveen

Cochem/Bedburg-Hau. Anfang Dezember verurteilte das Amtsgericht Cochem die Sozialpädagogin und Atomwaffengegnerin Ria Makein (68) aus Bedburg-Hau zu einer Strafe von dreißig Tagessätzen, ersatzweise Haft, wegen „Hausfriedensbruchs“. Sie hatte am 30. April 2019 gemeinsam mit sechzehn anderen Friedensaktivist*innen der Gruppe “Büchel17” ohne Erlaubnis der Bundeswehr den Atomwaffenlager-Standort Büchel in Rheinland-Pfalz betreten.

Im Evangelischen Kirchenkreis Kleve ist Ria Makein bekannt als Vorsitzende im Fachausschuss Seelsorge in der Psychiatrie und für Menschen mit Behinderung und als solche auch stimmberechtigt in der Kreissynode. Die Friedensaktivistin aus Bedburg-Hau tut mehr, als nur das Wort gegen Atomwaffen zu erheben und auch mehr, als nur bei genehmigten Demonstrationen aufzutauchen. „Ziviler Ungehorsam“ ist das Stichwort. Er ist eine Form des Protestes, die nicht jeder wählt und durchaus auch mit entsprechenden Risiken verbunden ist. Was sind also die Beweggründe der Sozialpädagogin und ehemaligen Leiterin einer Kindertagesstätte in Köln?

Ria Makein stellt ihre für den Staatsanwalt verfasste, lesenswerte Stellungnahme frei zur Verfügung. Die Beschäftigung mit dem Thema lohnt und hilft, einen eigenen Standpunkt zu finden.

Die Stellungnahme können Sie hier lesen.

Richter Zimmermann folgte letzten Endes dem Plädoyer des Staatsanwalts, da die in Büchel gelagerten US- Atomwaffen „keine gegenwärtige Gefahr“ darstellten und daher kein „rechtfertigender Notstand“ vorliege. “Ich wurde in meiner Erwartung bestätigt”, sagt Makein nach dem Urteil. Ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens und Eröffnung einer Anklage gegen den Hausherrn des Atomwaffenstandorts Büchel wegen Vorbereitung von Massenmord und Krieg wurde nicht stattgegeben.

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