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Presbyteriumswahl 2024: Wahlvorschlagsverfahren hat begonnen
Kirchenkreis. Am Sonntag, 4. Juni, begann für die Presbyteriumswahlen in der Ev. Kirche im Rheinland 2024 das Wahlvorschlagsverfahren. Gemeindeglieder, die einen Kandidaten/eine Kandidatin vorschlagen möchten, können dies binnen einer Frist von zehn Werktagen (bis 16. Juni 2023) schriftlich beim Presbyterium einreichen. Damit eine Wahl tatsächlich stattfinden kann, muss es einen Kandidaten/eine Kandidatin mehr geben, als Plätze im Presbyterium zu vergeben sind. Die Mindest-Größe der Presbyterien variiert je Gemeindegliederzahl.
Ein vorgeschlagenes Mitglied der Kirchengemeinde muss schriftlich seine Zustimmung zur Kandidatur und zur Einhaltung der kirchlichen Wahlregeln erklären. Diese Erklärung wird dem Vorschlag beigefügt. Vordrucke dieser Erklärungen sind bei den Kirchengemeinden erhältlich und stehen hier zum Download bereit.
Download: Erklärung-Zustimmung Wahlvorschlag
Nach dem Ende der Vorschlagsfrist wird die Ordnungsmäßigkeit der Wahlvorschläge überprüft und die vorläufige Vorschlagsliste festgestellt. Presbyterin oder Presbyter kann werden, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre und noch keine 75 Jahre alt ist, wahlberechtigt sowie konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt ist. Darüber hinaus müssen Kandidatinnen und Kandidaten laut Presbyter-Wahlgesetz „zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein“. Wahlvorschläge, die diesen gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.
Die Wahlvorschläge werden der Kirchengemeinde im Gottesdienst mitgeteilt. Wie eine Gemeinde für die Wahl und die Kandidierenden wirbt, ist in vorab festgelegter Art und Weise festgelegt worden. Persönlich stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten während einer Gemeindeversammlung vor.
Im Ev. Kirchenkreis Kleve haben sich viele Gemeinden dazu entschieden, zusätzlich zum Wahlgang an der Urne, eine digitale Wahl anzubieten. Alternative wäre die Allgemeine Briefwahl. Über den gewählten Modus informieren die Gemeinden ihre Gemeindeglieder vor Ort.
Mit der Presbyteriumswahl bestimmen die Kirchengemeinden ihre Leitungsgremien neu. Ihnen obliegt die Leitung der Gemeinde mit zahlreichen Aufgaben. Sie sind unter anderem verantwortlich für die Führung und Begleitung der beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Sie kümmern sich um den Gebäudebestand und die Finanzen der Gemeinde. Sie entscheiden über liturgische Formen im Gottesdienst und halten generell das Gemeindeleben im Blick.
Eine Presbyterin oder ein Presbyter muss nicht alles wissen, können oder machen. Die Leitung einer ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die im Idealfall von unterschiedlichen Talenten und Interessen profitiert. Um so manche Entscheidung wird auch gerungen, unterschiedliche Positionen sollen zur besten Lösung für die Gemeinde reifen. Diskussionsfreude, die richtige „Augenhöhe“ und ein Ziel vor Augen sind dabei hilfreich. Jedes Presbyterium hat einen Vorsitz. Er oder sie bereitet die Sitzungen vor, lädt ein und leitet sie. Den Vorsitz kann ein Pfarrer oder eine Pfarrerin der Gemeinde bekleiden, oder ein anderes, dazu gewähltes Mitglied des Presbyteriums.