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Neue Schilder für Goch

vlnr: Pastor Manfred Krause, Prädikant Dirk Elsenbruch, Clemens Verhülsdonk, Winfried Hein, Kurt Pleines.

Goch. Sie stehen an vielen Ortseingängen: Schilder mit den Anfangszeiten der Gottesdienste im Ort. Wenn die Glocken zum Gottesdienst rufen, ist das für die meisten Auswärtigen ohne vorherige Information etwas knapp. Darum der freundliche Hinweis noch vor Ankunft in der Unterkunft. An sechs Standorten haben Vertreter der katholischen, der freien evangelischen und der evangelischen Kirchengemeinde Goch neue Schilder aufgestellt. "Vor 20 Jahren wurden diese zum letzten Mal erneuert", weiß Kurt Pleines, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Gocher Land (ACK). Vor allem für Ortsfremde, für Urlauberinnen und Urlauber sind die Schilder an den Ortseingängen gedacht.

Schneller als jedes Smartphone zeigen sie dem Vorbeifahrenden, wann in den drei Kirchengemeinden die Gottesdienste beginnen. Vor allem, weil die Anfanszeiten sich inzwischen geändert haben, wurden die Schilder neu produziert. Deutschlandweit genormt steht die gelbe Kirche für die katholischen Gottesdienste, die violettfarbene Kirche für die evangelischen, die grüne für die frei-evangelischen Gottesdienste. Ein QR-Code führt zu den Webseiten der jeweiligen Kirchengemeinden. Die alten Schilder waren verzinkt, die neuen sind aus Kunststoff und halten hoffentlich weitere 20 Jahre. Sie stehen nun am Eingang Friedensplatz, den viele Camper aus aller Welt nutzen, weitere wurden an der Klever Straße, an der B67, Weezer Straße, Gaesdoncker Straße und Asperdener Straße montiert.

Hintergrund
Für die Aufstellung und die Produktion der Schilder sind die Kirchen selbst zuständig. Die Rechtliche Grundlage ist eine Verordnung des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 1960, die es evangelischen und katholischen Kirchen ermöglicht, an den Ortseingängen zu werben. Seit der Neufassung 2008 gilt dies auch für andere Religionsgemeinschaften wie Freikirchen oder die Neuapostolische Kirche, jüdische oder muslimische Gemeinden.

Der Hinweis auf den Gottesdienst oder die sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltung soll ausschließlich den Interessen der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen dienen und ihnen eine Entscheidung über die Wahrnehmung der Angebote der Kirchen oder sonstigen Religionsgemeinschaften ermöglichen", heißt es in der Verwaltungsvorschrift. Darüber hinaus dürften die Schilder keine Angaben enthalten.

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