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Mehr Mitsprache als Jugendpresbyter*in

Kleve. Es ist vielleicht nicht das Erste, was Jugendlichen in den Sinn kommt: Presbyter oder Presbyterin in der eigenen evangelischen Kirchengemeinde zu werden. Genau das möchte jedoch eine verbindliche Änderung der Kirchenordnung, welche die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland im Januar beschlossen hat. Das Stichwort lautet „Jugendpartizipation“, also die Teilnahme von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an Diskussions- und Entscheidungsprozessen in der evangelischen Kirche. Jugendpresbyter*innen sind dabei nicht nur für die Jugendfragen zuständig: Sie beraten und entscheiden (volljährig) alle Beschlüsse im Presbyterium mit. Das können auch Personalfragen, die Finanzen, der Gemeindegottesdienst, der Bau oder die Aufgabe von kirchlichen Gebäuden sein. Wer sich in seiner Kirchengemeinde mit seiner oder ihrer "jungen" Sichtweise einbringen will – das Presbyterium ist der entscheidende Ort dafür.

Annika van Beeck (19) wurde in der Ev. Kirchengemeinde Kleve am 20. Juni im Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. "Ich habe mich schon immer für unsere Kirchengemeinde interessiert. Seit ich 6 Jahre alt bin, singe ich bei uns im Kirchenchor und wollte mich auch schon seit Längerem mehr engagieren. Ich wurde von meinem Chorleiter angesprochen, ob ich nicht Lust hätte, ins Presbyterium bzw. in den Kinder- und Jugend- Ausschuss zu kommen. Daraufhin habe ich nach kurzem Überlegen zugesagt. An unserer Kirchengemeinde finde ich gut, das wir sehr tolerant sind, auch gegenüber anderen Religionen und Glaubensrichtungen. Aktuell weiß ich noch nicht, wofür genau ich mich einsetzen möchte, aber auf jeden Fall in Richtung Jugend."


Jugendpresbyter*innen in allen Gemeinden

Die 20 Presbyterien der Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Kleve sollen in den kommenden Monaten zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern einen jungen Menschen im Alter von mindestens 14 bis maximal 26 Jahren in das Leitungsgremium berufen. Die Amtszeit dauert dann bis zu den nächsten allgemeinen Presbyteriumswahlen im Jahr 2024. Damit soll sichergestellt werden, dass die Jugend in jedem Presbyterium vertreten ist. Minderjährige nehmen beratend an den Sitzungen teil, Volljährige ab 18 Jahren haben Stimmrecht. Zudem soll in Jugendfachausschüssen eine 50-Prozent-Jugendquote eingeführt werden. Das bedeutet, dass in Jugendausschüssen der Gemeinden und dem Jugendfachausschuss des Kirchenkreises die Anzahl der unter 27-Jährigen mindestens die Hälfte der Mitglieder im Ausschuss betragen muss. Sowohl in den Kreissynoden als auch in der Landessynode wird die Zahl der zu berücksichtigenden Vertreterinnen und Vertreter der jüngeren Generation von zwei auf vier Personen verdoppelt. Die Gesamtzahl der Berufenen einer Synode wird beibehalten, um den Einfluss der Jugend zu stärken.

Wer mit Stimmrecht an den Presbyteriums-Sitzungen teilnimmt, entscheidet über alle anderen Themen mit und kann dabei die Sicht eines jungen Menschen einbringen. „Am Beginn könnte es darum gehen, Jugendliche erstmal zu fragen, was sie brauchen oder sich wünschen im neuen Amt“, so Yvonne Petri, Jugendreferentin des Kirchenkreises. Einiges werden Presbyterinnen und Presbyter der Jugend auch erklären müssen – ein Dialog, der für beide Seiten gewinnbringend sein kann. Der/Die Jugendpresbyter*in kann ein Ansprechpartner für die eigene Generation werden, die sich ansonsten vielleicht nicht trauen würde, dem Presbyterium eine Idee mitzuteilen. Wer sich für das Jugendpresbyteramt interessiert, spricht einfach ein Mitglied des Presbyteriums oder den oder die Pfarrer*in der Gemeinde an, Kontaktdaten stehen auf den Internetseiten der Gemeinden und in den Gemeindebriefen.

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