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Landessynode zu Haushalt und Umlagen

Düsseldorf (15. August 2019). Wenn die 72. ordentliche Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland am 7. September in Bonn-Bad Godesberg über den Haushalt und die Umlagen für das Jahr 2020 berät und diese beschließt, dann geht es bei den Aufwendungen für die landeskirchliche Ebene auch um neue Etatposten, die in die Zukunft weisen. Das unterstrich der stellvertretende Leiter der Abteilung Finanzen, Landeskirchenrat Henning Boecker (Foto: EKiR, S. Lepke), bei einem vorbereitenden Pressegespräch zur kommenden Landessynode.

Planung ohne Risiko-Puffer
Dem Haushaltsansatz für das kommende Jahr 2020 liegt eine Schätzung des Kirchensteuerverteilbetrages in den 687 rheinischen Kirchengemeinden von 750 Millionen Euro zugrunde, sagte Boecker. Zum Vergleich: Der Verteilbetrag für das laufende Jahr 2019 in Höhe von 744 Millionen Euro ist risikogepuffert und liegt unter dem erwarteten Kirchensteueraufkommen. Eine solche Sicherheitsplanung, so der Landeskirchenrat,  gibt es im Entwurf für das kommende Jahr nicht: „Wir haben erstmals keinen Puffer beim Ansatz festgelegt.“ Der Puffer war in der Vergangenheit eine Sicherheitsmaßnahme, damit nicht mehr Ausgaben geplant werden, als man auch tatsächlich an Steuern einnimmt. Dies führte nach Angaben von Landeskirchenrat Boecker aber dazu, dass regelmäßig am Ende des Jahres mehr eingenommen wurde, als bei der Schätzung angenommen wurde, nämlich so viel, wie die Steuerschätzung ohne Puffer. Für die Aufwendungen auf landeskirchlicher Ebene sind für 2020 in Summe 130 Millionen Euro vorgesehen (2019: 127,3 Millionen). Der Löwenanteil davon wird über eine Umlage finanziert, die die Kirchengemeinden für übergreifenden Aufgaben zahlen.

Geld für neue Gemeindeformen und ein Jugendcamp
Dass der landeskirchliche Haushalt aus mehr als Sparen und Konsolidieren besteht, machen laut Boecker Ausgaben deutlich, die neu in den Haushalt aufgenommen wurden. So sind im kommenden Jahr zum Beispiel 600.000 Euro für neue Gemeindeformen etatisiert. Kirche in neuen Formen näher zu den Menschen zu bringen, dafür gibt die Evangelische Kirche im Rheinland nach einem Beschluss ihrer vergangenen Landessynode im Januar in den kommenden zehn Jahren sechs Millionen Euro aus und schafft zusätzlich für diesen Zweck fünf neue Pfarrstellen. Insgesamt bedeutet das dann ein Finanzvolumen von rund zwölf Millionen Euro. In den Haushaltsplanentwurf, über den die Abgeordneten aus den 37 Kirchenkreisen bei ihrem Treffen in Bonn beraten und entscheiden, sind auch 730.000 Euro für ein Jugendcamp und zusätzliche Mittel für die Jugendarbeit eingeflossen. Mit 40.000 Euro wird die theologische Zurüstung von ehrenamtlichen Predigerinnen und Predigern, den Prädikantinnen und Prädikanten, ausgeweitet. Und 100.000 Euro sollen in die Digitalisierung der landeskirchlichen Schulen fließen.

Mehr als zwei Drittel der Ausgaben für Personal
Im kommenden Jahr, das erläuterte Henning Boecker, schlägt die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer bei den gesamtkirchlichen Aufgaben mit etwa 320 Millionen Euro zu Buche. Insgesamt wendet die rheinische Kirche mehr als zwei Drittel, konkret 67,6 Prozent, ihres gesamtkirchlichen Haushalts für Personal auf.

Stichwort: Kirchensteuerhoheit
Die Kirchensteuerhoheit liegt in der Evangelischen Kirche im Rheinland bei den 687 Kirchengemeinden, die unter anderem die übergreifenden Aufgaben auf landeskirchlicher Ebene wie etwa die Ausbildung des theologischen Nachwuchses durch eine prozentual festgelegte Umlage finanzieren.

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