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Landessynode beschließt Arbeitszeiten für Pfarrer*innen
Düsseldorf. Pfarrerinnen und Pfarrer sind vor Überbelastung – ähnlich wie Selbstständige – nur wenig geschützt. Es gab bislang keine Regelarbeitszeit. Viele arbeiten über 40 Stunden in der Woche. „Pfarrerinnen und Pfarrer sind immer im Dienst“, ein geflügeltes Wort, dem die Landessynode im Januar nun ein Ende bereitet hat. Denn auch Pfarrpersonen haben Familie, Freizeit und Hobbys. Mittels einer Tabelle, die gerade seitens der Landeskirche entwickelt wird, soll die jährliche Arbeitsmenge der Seelsorgerinnen und Seelsorger gesteuert werden. Presbyterien schließen dazu Vereinbarungen mit den Pfarrpersonen.
In dieser Tabelle sind alle regelmäßigen Termine in der Gemeinde wie Gottesdienste, Presbyteriumssitzungen, Ausschüsse, Konfirmandenunterricht, Freizeiten etc. einzutragen und mit Zeiten zu hinterlegen. Für unregelmäßige Termine wie seelsorgliche Gespräche, Taufen, Trauungen und Beerdigungen sowie Aktivitäten in der Region, im Kirchenkreis oder auf landeskirchlicher Ebene werden jährliche Durchschnittswerte angegeben. Im Ergebnis lässt sich so eine Jahresarbeitszeit kalkulieren. Auf ein Jahr gesehen soll die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt bei 41 Stunden liegen, so der landeskirchliche Beschluss. Die eine Hälfte, 20,5 Stunden, soll Terminzeit/Präsenzzeit sein, die andere Hälfte dient der Vorbereitung und Planung von Terminen.
Über den Einsatz des Pfarrers oder der Pfarrerin in der Gemeinde entscheidet das Leitungsgremium, sprich das Presbyterium. Zusammen mit dem Presbyterium sollen Pfarrpersonen nun innerhalb eines Jahres eine Vereinbarung schließen, welche den Dienst definiert. Insbesondere in Gemeinden mit mehreren Pfarrpersonen sind unterschiedliche Schwerpunkte denkbar. Die rote Linie liegt jedoch bei 44 Wochenstunden. Sollte im Jahresergebnis die wöchentliche Arbeitszeit, obwohl anders geplant, dennoch die 44 Wochenstunden überschreiten, dann kann die Pfarrperson eine Überprüfung ihrer Dienstzeit einfordern. Das jährliche Arbeitszeit-Kontingent schafft auch bei verringerten Dienstumfängen, etwa bei halben und 75 Prozent-Pfarrstellen mehr Klarheit. Bei Neuantritt einer Pfarrstelle kann von vorneherein realistischer über Erwartungen und Anforderungen einer Stelle gesprochen werden.
Mit dem landeskirchlichen Beschluss wird keine Stechuhr eingeführt. Sollte es der Dienst erfordern, sind die Pfarrpersonen weiterhin verpflichtet, über die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit zu leisten. Die Regelung soll jedoch Arbeitsausfälle und die Gefahr eines „Burn-Outs“ verringern. Die Gesundheit im Blick zu behalten, dazu will der Beschluss Presbyterien und Pfarrpersonen gleichermaßen ermutigen.