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Jetzt Kandidat/in für das Presbyteramt werden

Foto: Presbyterium bedeutet Teamwork. Frauen und Männer entscheiden über die kirchliche Arbeit vor Ort.

Am 1. März 2020 werden die Leitungsgremien der 687 evangelischen Kirchengemeinden zwischen Kleve und Saarbrücken neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 15. September. Alle wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinden haben die Möglichkeit, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge bei den amtierenden Presbyterien im Gemeindebüro einzureichen.

Presbyterien sind unterschiedlich groß

Die Größe der Presbyterien variiert. In den 19 Kirchengemeinden des Ev. Kirchenkreises Kleve sind zwischen 4 und 15 Presbyterinnen und Presbyter je Presbyterium zu wählen. Damit es zu einer Wahl kommt, muss es ein/e Kandidat/in mehr geben, als Plätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist mindestens ein Platz für beruflich Mitarbeitende vorzusehen.

Warum im Presbyterium sein?

„Jedes Gemeindeleben braucht Menschen, die sich an unterschiedlichen Stellen engagieren“, findet Stefan Schmelting, Presse- und Öffentlichkeitsreferent des Evangelischen Kirchenkreises Kleve. „Das Presbyteramt ist ein Leitungsamt mit Verantwortung und ein Amt, in dem man viel Neues lernen kann.  Wer Ideen für kirchliche Angebote hat, wer verändern und mitentscheiden will, das Presbyterium ist ein guter Ort dafür“, so Schmelting.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen im Wahlverzeichnis eingetragen sein und zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie am Wahltag das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Vorschlagsformular

Formulare zum Vorschlag von Kandidatinnen und Kandidaten (auch die eigene Person kann vorgeschlagen werden) sind in den Gemeindebüros erhältlich und hier abrufbar. Wichtig dabei ist die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen selbst. Die Kandidierenden stellen sich der Gemeinde während einer Gemeindeversammlung vor, diese findet in den Gemeinden zwischen dem 10. und 17. November statt.
Das Formular hier herunterladen.

Was macht das Presbyterium?

Ein Presbyterium entscheidet über alle wichtigen Fragen in einer Gemeinde: Finanzen, Personal, Gebäudebestand und die Liturgie der Gottesdienste. Ein/e Presbyter/in liest in Gottesdiensten zum Beispiel die Schriftlesung sowie die Fürbitten oder sammelt die Kollekten ein. Presbyterien treffen sich in der Regel einmal im Monat zur Sitzung. Presbyter /innen können aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Erfahrung spezielle Aufgaben übernehmen. Als Finanzkirchmeister, Baukirchmeister oder als Beauftragte in der Jugendarbeit. Ein Presbyterium bildet Ausschüsse für zum Beispiel Diakonie, Finanzen, Jugend, Kirchenmusik oder den Gemeindebrief. Ebenso werden Presbyter als Delegierte zur Kreissynode entsandt. Die Amtszeit beträgt bis zur nächsten Wahl vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

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