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Ausschreibung JVA-Pfarrstelle in Geldern

Der Evangelische Kirchenkreis Kleve sucht für die 1. kreiskirchliche Pfarrstelle – Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Geldern (100%) – eine Pfarrerin oder einen Pfarrer (m/w/d) zum 1.10.2021. Die Besetzung kann nur mit Personen erfolgen, die die Wahlfähigkeit nach § 2 Abs. 1 Pfarrstellengesetz haben.

Die JVA Geldern ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges mit 681 Haftplätzen für Männer, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verurteilt worden sind. Besonderer Schwerpunkt der JVA ist die Berufsbildung für männliche Inhaftierte in Nordrhein-Westfahlen.  

Grundaufgabe des Pfarrdienstes in der JVA-Geldern ist die seelsorgliche Begleitung der Gefangenen und ihrer Familien in Einzelseelsorge, Paarberatung, Gruppenarbeit und Gottesdiensten (14-tägig im Wechsel mit dem kath. Seelsorger). Ebenso beinhaltet dieser Pfarrdienst den Kontakt und den seelsorglichen Blick für alle Mitarbeitenden der Behörde sowie deren Angehörige und ein Seelsorgeangebot, wenn sie es wünschen. Unter den Gefangenen und Mitarbeitenden sowie ihren Angehörigen gehören viele keiner Religionsgemeinschaft an oder sind einer anderen Konfession oder Religion verbunden. Von JVA Seelsorger*innen wird in jedem Fall die vorbehaltlose Zuwendung zu allen Menschen im Bereich ihrer JVA unabhängig von deren religiöser oder weltanschaulicher Prägung erwartet.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem katholischen Kollegen, den übrigen Mitarbeitenden der JVA sowie den ehrenamtlich Mitarbeitenden wird vorausgesetzt. Ein Schwerpunkt des bisherigen Stelleninhabers liegt bei Angeboten des familiensensiblen Vollzuges (Vater-Kind-Tage; Familiengottesdienste). Die Fortsetzung einer ähnlich gelagerten Arbeit erscheint wünschenswert.

Die Pfarrerin oder der Pfarrer sollte über eine pastoral-psychologische Seelsorgeausbildung (KSA) oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen, die eine vertiefte seelsorgliche Begleitung bei Sinnsuche, Trauerarbeit oder der Konfrontation mit Schuld ermöglicht. Auch die Fähigkeit, eigene und fremde Grenzen zu erkennen und zu respektieren, sollte vorhanden sein ebenso wie die Bereitschaft zu Supervision und Fortbildung (vor allem „Basiskurs Gefängnisseelsorge“ der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland). Die Teilnahme an der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in NRW ist obligatorisch, eine Offenheit für kreiskirchliche Aufgaben und Prozesse ist ebenso erwünscht wie die Verbundenheit mit dem Pfarrkonvent und das Engagement in der Kreissynode.

Der Kreissynodalvorstand unterstützt seinerseits die Seelsorgearbeit in der JVA durch Offenheit für ihre Anliegen und jederzeitige Ansprechbarkeit für die Person, die sie ausführt. Auch kann sich die JVA Geldern mit ihrer Gemeinde als Teil der Gemeinden in der Südregion des Kirchenkreises verstehen.

Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb von drei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes an den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Kleve, Niersstr. 1, 47574 Goch.

Für Rückfragen steht Ihnen Superintendent Pfr. Hans-Joachim Wefers, 02823/9444-31 od. 02801/90980 zur Verfügung (ab 23. Juli; vorher Assessor Pfr. Robert Arndt, 02823/919064). Darüber hinaus Pfr. Lutz Aupperle, u.a. rheinischer Moderator der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in NRW, 02156/4998-714; lutz.aupperle@ekir.de.

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